Dies ist ein nicht öffentlicher Text im Entwurfsstadium.
Lead
Eine Hochschule kann verschiedene Haltungen zu einzelnen E-Learning-Werkzeugen einnehmen. Die Palette reicht vom Verbieten eines Werkzeuges auf der einen Seite bis zur obligatorischen Nutzung auf der anderen Seite. Es lassen sich grob fünf Stufen der Verbindlichkeit unterscheiden.
Text
verhindern: Die Hochschule verhindert mit technischen oder organisatorischen Massnahmen die Nutzung eines E-Learning-Werkzeuges.
nicht verhindern: Die Hochschule hat keine technischen oder organisatorischen Hürden eingebaut, welche die Nutzung bestimmter Werkzeuge erschweren oder verunmöglichen
anbieten: Die Hochschule bietet den Mitarbeitenden und/oder Studierenden die Nutzung des Werkzeugs an, indem sie auf die Nutzungsmöglichkeit hinweist und evtl. das Werkzeug bereitstellt oder bereitstellen lässt.
befähigen: Die Hochschule bietet ihren Mitarbeitenden Ressourcen (Zeit, Material), um die Nutzung eines E-Learning-Werkzeuges zu erlernen.
verpflichten: Die Hochschule verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Nutzung eines bestimmten E-Learning-Werkzeuges.