Unterscheiden Sie vier Stufen der Verbindlichkeit bei E-Learning-Werkzeugen

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Lead

Eine Hochschule kann verschiedene Haltungen zu einzelnen E-Learning-Werkzeugen einnehmen. Die Palette reicht vom Verbieten eines Werkzeuges auf der einen Seite bis zur obligatorischen Nutzung auf der anderen Seite. Es lassen sich grob fünf Stufen der Verbindlichkeit unterscheiden.

Text

  1. verhindern: Die Hochschule verhindert mit technischen oder organisatorischen Massnahmen die Nutzung eines E-Learning-Werkzeuges.
  2. nicht verhindern: Die Hochschule hat keine technischen oder organisatorischen Hürden eingebaut, welche die Nutzung bestimmter Werkzeuge erschweren oder verunmöglichen
  3. anbieten: Die Hochschule bietet den Mitarbeitenden und/oder Studierenden die Nutzung des Werkzeugs an, indem sie auf die Nutzungsmöglichkeit hinweist und evtl. das Werkzeug bereitstellt oder bereitstellen lässt.
  4. befähigen: Die Hochschule bietet ihren Mitarbeitenden Ressourcen (Zeit, Material), um die Nutzung eines E-Learning-Werkzeuges zu erlernen.
  5. verpflichten: Die Hochschule verpflichtet ihre Mitarbeitenden zur Nutzung eines bestimmten E-Learning-Werkzeuges.

Literatur

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Kategorien

KategorieWerkzeugbetrieb KategorieDimension

Diskussion

  • BeatDoebeli: Ich habe diese Empfehlung zwar geschrieben, frage mich aber gerade, was eine Schulleitung mit dieser Empfehlung anfängt.

  • CasparNoetzli: Ich finde das schon gut. Schliesslich bestimmt z.B. die Hochschulleitung welche Tools strategisch sind, bewilligt Supportstellen, etc.

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